Die Liegenschaftsabrechnung soll dem Hauseigentümer periodisch und in zweckmässiger Darstellung Aufschluss über die Ertrgsverhältnisse seinr Liegenschaft geben. Sie soll mit früherem Abrechnungen vergleichbar sein, über Kostenveränderungen Auskunft geben, Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite leicht lesbar zeigen und Steuerzweicken dienen (steuerkonforme Darstellung).