Rückstellungen werden zweckmässigerweise dann vorgenommen, wenn grössere Reparaturen (z. B. Fassdenrenovationen) geplant oder vorausehbar (z.B. Ersatz des Heizkessels) sind. Sie stellen Aufwand dar, denn bei Ausfürhung der Reparatur mindern sie den dannzunmaligen Aufwand. Sinnvoll ist eine jährliche Rückstllung von 0.5% bis 1.0% des Analgewertes für grössere Reparaturen und grosszyklische Sanierungen.