Bei den Abschreibungen handelt es sich darum, dass auf das Gebäude (ohne Land: dieses unterliegt keiener Altersentewertung) entfallende Kapital innert der Lebensdauer oder Restnutzungsdauer der Bauten zu amortisieren. In der Praxis werden Abschreibungen eher selten vorgenommen, da solche nur bei Liegenschaften des Geschäftsvermögens steuerwirksam geltend gemacht werden können. Kalkulatorisch werden Abschreibungen bei der Ermittlung der kostendeckenden Bruottrendite mit ca. 0,25% bis 0,5% des Anlagewertes (also Gebäude und Land, dafür tieferer Prozensatz) erfasst.